Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebs-oder Personalrat geltende Recht. Im Bereich des gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spielt schon die vorgerichtliche Vertretung und Beratung eines Arbeitgebers, abhängig Beschäftigten, Betriebs- oder Personalrats eine mindestens ebenso große Rolle wie die gerichtliche Vertretung. Auch im arbeitsgerichtlichen Prozess soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung der Parteien des Rechtsstreits hingewirkt werden. Entsprechend sind die Streitparteien unter Beteiligung der anwaltlichen Vertretung aufgefordert, schon auf außergerichtlichem Wege eine Einigung zu erzielen.
Das Erreichen der vorgeschilderten Zielsetzung erfordert sowohl juristisches wie auch menschliches und psychologisches Verhandlungsgeschick. Erschwert wird die Tätigkeit im Arbeitsrecht zusätzlich dadurch, dass es keine einheitliche Kodifizierung in allen arbeitsrechtlich relevanten Bestimmungen gibt. Das Recht der Arbeit ist in zahlreiche Einzelgesetze zersplittert, nach wie vor sind weite Bereiche sogar überhaupt nicht gesetzlich geregelt, zum Beispiel das Recht der Arbeitnehmerhaftung und vor allem das Arbeitskampfrecht. Die Gesetzessplitterung und das Richterrecht machen es im Einzelfall schwierig, eine Orientierung im Labyrinth des Arbeitsrechts zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen mit ihrer Einordnung in den rechtlichen Kontext zu kennen, über das aktuelle Richterrecht auf dem laufenden zu sein und Rechtsprechungstendenzen zutreffend einschätzen zu können. Da Gestaltungen im Arbeitsrecht regelmäßig auch sozialrechtliche Auswirkungen haben, sind auch fundierte Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.