Rechtsanwalt Burghard Müller-Falkenthal


  • geboren in Berlin
  • Jurastudium und Referendarszeit in Berlin
  • Rechtsanwalt seit 1986
  • Kanzleigründung 1987
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996


Seit der Kanzleigründung bin ich überwiegend zivilrechtlich tätig. Hier betreue ich allein verantwortlich das mietrechtliche und das arbeitsrechtliche Dezernat. Die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einerseits und von Vermietern und Mietern andererseits prägen noch heute im Wesentlichen meine anwaltliche Tätigkeit, wobei ich besonderen Wert darauf lege, Mandantschaft aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager sowie Mieter und Vermieter zu betreuen. Das schärft den Blick für die Interessenlage und Strategie des jeweiligen Gegners.

Zu meiner Mandantschaft zählen neben Privatpersonen und Einzelfirmen sowie Freiberuflern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, für die ich neben der arbeitsrechtlichen bzw. mietrechtlichen Betreuung auch den standardisierten Forderungseinzug(Inkasso) betreibe.

Darüber hinaus betreue ich das Verkehrsunfallrecht einschließlich des Verkehrsstrafrechtes, das Erbrecht und das Familienrecht.

In der verantwortliche Betreuung meiner Mandanten lege ich besonderen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung und durch Fort – und Weiterbildung stets aktualisiertes rechtliches Fachwissen.